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Erledigung der
Gerichtsvollziehergeschäfte in dem
ersichtlichen Bezirk
Arnsdorf, Elstra, Großröhrsdorf und Radeberg inkl. den dazugehörigen Ortsteilen (siehe Angaben zum Vollstreckungsgebiet).
Der Obergerichtsvollzieher Ulf Brähler
ist in seinem Bezirk für die
Erledigung sämtlicher Aufgaben im
Bereich der Zwangsvollstreckung, der
Versteigerung, des Zustellwesens und
für die in § 17 des Gesetzes über
die Justiz im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Justizgesetzes - SächsJG) vom 24.11.2000 genannten
Geschäfte zuständig.
Aufträge zur Erhebung von Wechsel-
und Scheckprotesten sowie Aufträge,
die ohne Gefährdung der Parteirechte
keinen Aufschub gestatten, sind
ebenfalls grundsätzlich vom
Gerichtsvollzieher zu erledigen. Die
Geschäfte bleiben jedoch von der
Geschäftsverteilung unberührt. Zur
Erledigung dieser Aufträge ist jeder
Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts
ohne örtliche Beschränkung
berechtigt und verpflichtet.
Die Gerichtsvollziehergebühren und Auslagen werden nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) - Anlage 1 erhoben. |
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