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  Erledigung der Gerichtsvollziehergeschäfte in dem ersichtlichen Bezirk

Stadt Kamenz (Straßenverzeichnis), Arnsdorf, Crostwitz, Elstra, Großröhrsdorf, Nebelschütz, Ohorn, Oßling, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz, Schwepnitz und Steina inkl. den dazugehörigen Ortsteilen (siehe Angaben zum Vollstreckungsgebiet).

Der Obergerichtsvollzieher Ulf Brähler ist in seinem Bezirk für die Erledigung sämtlicher Aufgaben im Bereich der Zwangsvollstreckung, der Versteigerung, des Zustellwesens und für die in § 17 des Gesetzes über die Justiz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Justizgesetzes - SächsJG) vom 24.11.2000 genannten Geschäfte zuständig.

Aufträge zur Erhebung von Wechsel- und Scheckprotesten sowie Aufträge, die ohne Gefährdung der Parteirechte keinen Aufschub gestatten, sind ebenfalls grundsätzlich vom  Gerichtsvollzieher zu erledigen. Die Geschäfte bleiben jedoch von der Geschäftsverteilung unberührt. Zur Erledigung dieser Aufträge ist jeder Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts ohne örtliche Beschränkung berechtigt und verpflichtet.

Die Gerichtsvollziehergebühren und Auslagen werden nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) - Anlage 1 erhoben.

 
     
  Anschrift: Garnisonsplatz 4, DE-01917 Kamenz
Telefon: + 49 3578-78 37 51 / Telefax: + 49 3578-78 37 52
E-Mail: info@gv-braehler.de